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12 Geografie des Ausreisezentrums Fürth Sie haben zum (Datum) Ihren Wohnsitz in folgender Gemeinschaftsunterkunft zu nehmen. Sie sind nicht im Besitz von Passpapieren und daher kann der zu ihrer Aufnahme verpflichtete Staat nicht festgestellt werden. (... ) Die nunmehr in der o.g. Einrichtung durchgeführten Maßnahmen zur Passersatzbeschaffung dulden keinen Aufschub, da Sie kein Recht mehr haben, sich in Deutschland aufzuhalten und Sie darüber hinaus Ihren Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln bestreiten und dadurch über Ihren unrechtmäßigen Aufenthalt hinaus eine besondere Belastung für das Land darstellen. Es besteht daher ein öffentliches Interesse, unverzügliche Maßnahmen zur Beendigung Ihres Aufenthaltes durchzuführen.“ (Behördliches Standardschreiben der Ausländerbehörde zur Einweisung in ein Ausreisezentrum) In Zusammenarbeit mit a42.org / StudentInnen des Masterstudiengangs Architektur an der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg Unterstützt durch Res Publica |